Bis zu 1200 Euro vom Staat!
Private Haushalte können Handwerkerrechnungen bis zu 20% von der Steuer absetzen. Anerkannt werden Ausbesserungsarbeiten im kleineren Stil sowie diverse Schönheitsreparaturen.
Diese werden unter haushaltsnahe Dienstleistungen gezählt und sind seit Januar 2009 im Einkommensteuergesetz (§ 35a) geregelt.
Was ist zu beachten?
Die Leistung von Diensten muss im Vordergrund stehen und nicht die Warenlieferung. Gemeint sind regelmäßig anfallende Arbeiten die im Normalfall durch Haushaltsmitglieder erledigt werden können (z.B. Dachrinnenreinigung oder Gartenpflege).
Der Fiskus zahlt max. 1200 € pro Jahr für Handwerkerrechnungen. Voraussetzung ist eine ordentliche Handwerkerrechnung sowie ein bargeldloser Zahlungsverkehr. (Überweisung muß auf dem Kontoauszug erscheinen).
Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen haben, unterbreiten wir Ihnen gerne
ein kostenloses und detailliertes Angebot.
|